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   VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18   

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VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18 (https://dejure.org/2018,19826)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2018 - 12 B 42/18 (https://dejure.org/2018,19826)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 12 B 42/18 (https://dejure.org/2018,19826)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2010 - 13 B 663/10

    Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18
    (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06.07.2010 - 13 B 663/10 -, Juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.10.2012 - 2 M 22/12 -, Juris Rn. 42).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18
    (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 06.07.2010 - 13 B 663/10 -, Juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.10.2012 - 2 M 22/12 -, Juris Rn. 42).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 DB 13.98

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18
    In einem solchen Fall können fiskalische Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht nur materiell rechtfertigen (vgl. Beschluss vom 09.09.1993 - BVerwG 1 DB 5, 93 - Beschluss vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 DB 13.98 - beide Juris), sondern auch zur Begründung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung herangezogen werden.
  • VG Augsburg, 17.09.2012 - Au 1 S 12.1089

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; fehlende Begründung des

    Auszug aus VG Schleswig, 13.07.2018 - 12 B 42/18
    Die Ausführungen in der Antragserwiderung vom 11.06.2018 vermögen diesen Begründungsmangel nicht zu heilen; denn die Begründung kann nach herrschender Meinung im Rechtsmittelverfahren nicht nachgeholt werden, da sie auch dem Interesse des Antragstellers dient, eine Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz vornehmen zu können (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 17.9.2012 - Au 1 S 12.1089 - Juris Rn. 47).
  • VG Schleswig, 17.04.2019 - 12 B 14/19

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen des Vorwurfs des Sympathisierens mit

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde "gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat" (BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 -, juris, Rn. 7; ebenso VGH München, Beschluss vom 22. Februar 2019 - 8 AS 19.40002 u.âEUR¯a. -, juris, Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 12 B 42/18 -, juris, Rn. 6).
  • VG Schleswig, 16.10.2019 - 12 B 56/19

    Entlassung in der Probezeit

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde "gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat" (BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26.01 - juris, Rn. 7; ebenso VGH München, Beschluss vom 22.02.2019 - 8 AS 19.40002 u.âEUR¯a. - juris, Rn. 15; VG Schleswig, Beschluss vom 13.07.2018 - 12 B 42/18 - juris, Rn. 6).
  • VG Schleswig, 07.08.2019 - 12 B 42/19

    Vorläufigen Rechtsschutz gegen den rechtmäßigen Widerruf einer Zuweisung

    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (VG Schleswig, Beschluss vom 13.07.2018 - 12 B 42/18 - juris Rn. 6).
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